Christdemokraten der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
CDU Gemeindeverband Saarburg-Kell

Wir wollen wissen, woher der Wind weht

Windkraft

Die CDU will einen neuen Flächennutzungsplan für Windkraftanlagen in der VG Saarburg. Dazu müssen Umweltauflagen, Windhöffigkeiten und Begebenheiten möglicher neuer Standorte untersucht werden.
Kirf SaargauKirf Saargau
Der Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz durch die Kommunen ist in der Verbandsgemeinde Saarburg ebenfalls von Bedeutung. Bis 2013 gab es eine ausgewiesene Fläche für den Aufbau von Windkraftanlagen zwischen Kirf und Merzkirchen (Ortsgemarkung Kirf).
Dort sind 14 Anlagen zulässig. Das letzte neue Windrad wurde 2012 dort aufgestellt.
 
Windkraft ist ein Baustein der Erneuerbaren Energien den wir in der VG Saarburg nutzen möchten. Allerdings müssen Wirtschaftlichkeit der Anlagen, Vertäglichkeit der Standortwahl und die notwenigen Umweltauflagen miteinander abgewogen werden, bevor Windräder an neuen Standorten aufgestellt werden könne. Leitungen, Umspannwerke und die Abstimmung mit den Planungen im Saarland sollen laut CDU Fraktion in die Entscheidung über einen Flächennutzungsplan einfließen.
 
„Wir wollen wissen woher der Wind weht, wenn wir neue Windkraftflächen ausweisen“, so Simone Thiel über die aktuelle Diskussion im Rat. Inzwischen würde durch Investoren bereits das Gefühl vermittelt, dass überall Anlagen möglich seien und mit Pachtaussichten von mehreren Tausend Euro wären bereits Vorverträge unterzeichnet worden. „Verantwortliches Planen und sinnvolle Abwägung sind unser Anspruch für einen neuen Flächennutzungsplan Windkraft", so Thiel abschließend. Der Flächennutzungsplan gibt vor, wo in der Verbandsgemeinde Saarburg neue Windkraftanlagen zulässig sind und eine weitere Bauplanung erfolgen kann.

(Der Flächennutzungsplan ist notwendig, um die städtebauliche Entwicklung und die daraus sich ergebende Art der Bodennutzung im gesamten Gemeindegebiet darzustellen. Ein Flächennutzungsplan ist der erste Schritt einer Bauleitplanung. Er wird vom VG Rat verabschiedet und dient der Vorbereitung eines verbindlichen Bebauungsplans zu einem späteren Zeitpunkt.)